
Kosten, für die das Aktivierungswahlrecht gilt. Dies sind die Kostenanteile, die nach Handelsrecht oder Steuerrecht aktiviert werden können, aber nicht aktiviert werden müssen. Hinsichtlich der Ermittlung von Ware in Arbeit und der Ergebnisermittlung kann festgelegt werden, daß für bestimmte Werte ein Aktivierungswahlrecht besteht.
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